Entscheidungsstichwort (Thema)

Änderung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren 1 BvL 1/09

 

Verfahrensgang

BSG (Vorlegungsbeschluss vom 27.01.2009; Aktenzeichen B 14/11b AS 9/07 R)

Hessisches LSG (Vorlegungsbeschluss vom 29.10.2008; Aktenzeichen L 6 AS 336/07)

 

Tenor

Der Beschluss vom 22. Juli 2009 wird hinsichtlich der Entscheidung unter Ziffer 1. unter Aufrechterhaltung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe geändert. Die Beiordnung von Rechtsanwalt Brondke wird mit Wirkung ab dem 16. Oktober 2009 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt wird den Klägern des Ausgangsverfahrens 1 BvL 1/09, Frauke Kallay, Thomas Kallay und Jeanne Kallay, letztere gesetzlich vertreten durch ihre Eltern Frauke und Thomas Kallay, alle wohnhaft: An den Anlagen 8a, 37269 Eschwege, für das Verfahren nach §§ 80 ff. des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Rechtsanwalt Lutz Schaefer, Hauptstraße 31, 55469 Riegenroth, mit der Maßgabe beigeordnet, dass sich sein Vergütungsanspruch gegen die Bundeskasse auf die Terminsgebühr sowie die Auslagen, die mit der Wahrnehmung von der Terminen und der Verfahrensbetreibung ab dem 16. Oktober 2009 verbunden sind, beschränkt.

 

Gründe

1. Auf Antrag von Rechtsanwalt Brondke ist seine Beiordnung nach § 48 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung aufzuheben, weil das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und den Klägern des Ausgangsverfahrens 1 BvL 1/09 irreparabel gestört ist.

2. Dem Antrag auf Beiordnung von Rechtsanwalt Schaefer ist zu entsprechen, weil hierdurch aufgrund der Erklärungen von Rechtsanwalt Brondke und Rechtsanwalt Schaefer keine Mehrkosten für die Bundeskasse entstehen. Rechtsanwalt Schaefer hat auf die Geltendmachung einer Verfahrensgebühr verzichtet und seinen Vergütungsanspruch auf die Terminsgebühr und die Auslagen, die ab seiner Beiordnung anfallen, beschränkt.

 

Unterschriften

Papier, Hohmann-Dennhardt, Bryde, Gaier, Eichberger, Schluckebier, Kirchhof, Masing

 

Fundstellen

Haufe-Index 2332160

NZS 2010, 9

DVBl. 2010, 314

G+S 2010, 85

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge