BMF, 02.07.1999, IV C 2 - S 2176 - 61/99

Sieht eine Pensionszusage vor, daß die Pensionsverpflichtung bei Eintritt des Versorgungsfalls auf eine außerbetriebliche Versorgungseinrichtung übertragen wird, ist eine Rückstellung nicht zulässig (vgl.R 41 Abs. 3 Satz 7 EStR 1998). Demgegenüber hat der BFH mit Urteil vom 19.8.1998, I R 92/95 entschieden, der Arbeitgeber habe auch im Falle einer Vereinbarung, nach Eintritt des Versorgungsfalls die Pensionsverpflichtung aufzuheben und auf eine Unterstützungskasse zu übertragen, bis zum Eintritt des Versorgungsfalls wegen einer bestehenden unmittelbaren Verpflichtung eine Pensionsrückstellung zu bilden.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind diese Grundsätze des BFH-Urteils vom 19.8.1998 (a.a.O.) über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht allgemein anzuwenden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

EStG § 6a

 

Fundstellen

BStBl I, 1999, 594

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge