
Schlagwörter
Kirchensteuer, Sonderausgabe, Erstattung, Hinzurechnung
Rechtsfrage (Thema)
Wie ist das Tatbestandsmerkmal "Erstattungsüberhang" in § 10 Abs. 4b Satz 2 und 3 EStG auszulegen?
Sind die Voraussetzungen für die Erfassung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG erfüllt, wenn im Streitjahr keine geleistete Aufwendung in Gestalt einer Kirchensteuer-Zahlung vorliegt?
Ist --sofern ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang gegeben sein sollte-- die Kirchensteuer-Erstattung im Streitjahr dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen, wenn sich die Kirchensteuer im Zahlungsjahr nicht steuermindernd ausgewirkt hat?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4b Sätze 2-3
Verfahrensgang
FG Düsseldorf (Urteil vom 05.12.2019; Aktenzeichen 14 K 3341/15 E) |
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