
Schlagwörter
Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Versicherungsbeitrag, Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsanwalt, Eigenbetriebliches Interesse
Rechtsfrage (Thema)
Ist die Zahlung der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung von angestellten Rechtsanwälten durch den Arbeitgeber (hier: Einzelkanzlei) auch insoweit Arbeitslohn, als der Arbeitgeber einen die Mindestversicherungssumme in Höhe von 250.000 Euro übersteigenden Versicherungsschutz wählt?
Zulassung
- Zulassung durch BFH -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, §§ 8, 42d; BRAO § 51
Verfahrensgang
FG Nürnberg (Urteil vom 27.02.2019; Aktenzeichen 5 K 1199/17) |
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