Schlagwörter
Kommanditanteil, Einbringung, Wesentliche Betriebsgrundlage, Doppelstöckige Personengesellschaft, Sonderbetriebsvermögen, GmbH-Anteil, Mittelbare Beteiligung
Rechtsfrage (Thema)
Handelt es sich bei der Beteiligung des einzigen Kommanditisten an der Komplementär-GmbH, die ihm die Einflussnahme im Wege der Sperrminorität ermöglicht, um eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage, so dass deren Rückbehalt der Buchwertfortführung bei der Errichtung einer doppelstöckigen Personengesellschaft durch Einbringung des Kommanditanteils in eine weitere Personengesellschaft entgegensteht? Welche Bedeutung kommt mittelbaren Beteiligungen des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH im Hinblick auf die Frage der Wesentlichkeit zu?
Zulassung
- Zulassung durch BFH -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
EStG § 16 Abs. 3; UmwStG § 24; GmbHG § 53 Abs. 2
Verfahrensgang
Hessisches FG (Entscheidung vom 05.12.2018; Aktenzeichen 8 K 1236/15) |
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