
Schlagwörter
Betriebsaufgabe, Betriebsunterbrechung, Erbengemeinschaft, Betriebsverpachtung, Grundstück
Rechtsfrage (Thema)
Liegt eine Betriebsunterbrechung vor, wenn der vor Jahrzehnten betriebene Brothandel eingestellt, das Betriebsgrundstück als einzige wesentliche Betriebsgrundlage jedoch zurückbehalten, zwischenzeitlich verpachtet und insoweit gewerbliche Einkünfte erklärt worden waren, und auf dem Grundstück aufgrund dessen Lage und Ausstattung ein solcher Betrieb wieder aufgenommen werden könnte, oder ist vielmehr von einer Betriebsaufgabe auszugehen, weil ein solcher Betrieb weder heutzutage rentabel unterhalten werden könnte noch die Erben des ehemaligen Betriebsinhabers die Absicht hatten, den Betrieb wieder aufzunehmen?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 21 Abs. 3, § 16 Abs. 3, 3b
Verfahrensgang
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