Schlagwörter

Tonnagesteuer, Unterschiedsbetrag, Ausland, Kürzung, Rückwirkung

 

Rechtsfrage (Thema)

Sind aufgelöste Unterschiedsbeträge in die Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG einzubeziehen? Verstößt die Änderung des § 7 Satz 3 GewStG durch das Gesetz vom 12.12.2019 zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. JStG 2019), wodurch die Einbeziehung aufgelöster Unterschiedsbeträge in die Kürzung entgegen dem Senatsurteil vom 25.10.2018 - IV R 35/16 ausgeschlossen werden soll, gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

GewStG § 9 Nr. 3 S. 2, § 7 S. 3 F: 2019-12-12; EStG § 5a Abs. 4 S. 3; GG Art. 20 Abs. 3

 

Verfahrensgang

FG Hamburg (Urteil vom 10.12.2020; Aktenzeichen 6 K 306/19)

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