
Schlagwörter
Erbschaftsteuer, Nacherbe, Vorerbe, Pauschbetrag, Kostenpauschale
Rechtsfrage (Thema)
Inwieweit ist der Pauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG (sog. Erbfallkostenpauschale) im Fall der Nacherbschaft zu gewähren, wenn ausschließlich Nacherbschaftsvermögen erworben wird, dem Erwerber jedoch auch Kosten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG der Vorerbschaft entstanden sind? Stehen der Inanspruchnahme des Pauschbetrags die tatsächlich entstandenen nachgewiesenen Kosten entgegen?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
Verfahrensgang
FG Münster (Urteil vom 24.10.2019; Aktenzeichen 3 K 3549/17 Erb) |
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