Schlagwörter
Verwaltungsvermögensquote, Optionsverschonung, Wirtschaftliche Einheit
Rechtsfrage (Thema)
Streitig ist, ob bei der einheitlichen Schenkung von mehreren wirtschaftlichen Einheiten die Verwaltungsvermögensquote nach § 13b Abs. 2 ErbStG und die sog. Optionsverschonung des § 13a Abs. 8 ErbStG jeweils isoliert für jede wirtschaftliche Einheit, oder einheitlich für alle wirtschaftlichen Einheiten zu ermitteln bzw. anzuwenden sind.
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
ErbStG § 13b Abs. 2, § 13a Abs. 8
Verfahrensgang
FG Münster (Urteil vom 10.09.2020; Aktenzeichen 3 K 2317/19 Erb) |
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