Entscheidungsstichwort (Thema)

Veräußerung Grundstücksobjekte; private Vermögensverwaltung; Baugewerbe

 

Leitsatz (amtlich)

Die Veräußerung von nicht mehr als drei Grundstücksobjekten ist als private Vermögensverwaltung zu beurteilen, auch wenn der Veräußerer einen Beruf des Baugewerbes oder einen dem Baugewerbe nahestehenden Beruf ausübt (Anschluß an das BFH-Urteil vom 14.März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214).

 

Normenkette

EStG 1971 § 15 Nr. 1; GewStDV § 1 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 613344

BStBl II 1990, 1060

BFHE 159, 161

BB 1990, 412 (Leitsatz)

DB 1990, 568 (Gründe)

DStR 1990, 446 (Kurzwiedergabe)

HFR 1990, 254 (Leitsatz und Gründe)

StE 1990, 78 (Kurzwiedergabe)

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