Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Haftungsinanspruchnahme für Einkommensteuerschulden einer ausländischen Kapitalgesellschaft

 

Leitsatz (NV)

1. Nach dem Recht von Hongkong bzw. von Panama gegründete Kapitalgesellschaften sind entweder Kapitalgesellschaften i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG 1977 oder sonstige juristische Personen des Privatrechts i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG 1977.

2. Wird an einen inländischen Vergütungsschuldner i. S. des § 50 a Abs. 5 Satz 2 EStG 1977/79 ein Haftungsbescheid gerichtet, durch den er als Haftender wegen ,,Einkommensteuer 1977 bis 1979" einer unter Nr. 1 fallenden Kapitalgesellschaft in Anspruch genommen wird, so ist der Haftungsbescheid rechtswidrig, weil die unter Nr. 1 fallenden Kapitalgesellschaften keine Einkommensteuer, sondern allenfalls Körperschaftsteuer schulden.

 

Normenkette

AO 1977 § 129; KStG 1977 § 1 Abs. 1 Nrn. 1, 4

 

Verfahrensgang

Hessisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 415915

BFH/NV 1989, 258

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