Leitsatz (amtlich)
Die nach § 184 Abs. 2 Nr. 2 FGO zulässige Berufung (Klage) des FA-Vorstehers gegen eine für den Steuerpflichtigen günstige Einspruchsentscheidung des Steuerausschusses kann nicht zu einer Schlechterstellung des Steuerpflichtigen über den mit dem Einspruch angegriffenen Steuerbescheid hinaus führen.
Normenkette
FGO § 184 Abs. 2 Nr. 2, § 96 Abs. 1 S. 2
Fundstellen
Haufe-Index 70594 |
BStBl II 1973, 823 |
BFHE 1974, 229 |
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