Entscheidungsstichwort (Thema)

Beiladung der zuständigen Steuerberaterkammer zum Verfahren wegen Rücknahme der Bestellung als Steuerberater

 

Leitsatz (NV)

Ist zu dem Verfahren wegen Rücknahme oder Widerruf der Bestellung als Steuerberater nicht die für den betroffenen Steuerberater zuständige, sondern eine andere Steuerberaterkammer beigeladen worden, so stellt dies einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar, der zur Zurückverweisung der Sache an das FG ohne Sachprüfung durch das Revisionsgericht führt.

 

Normenkette

FGO § 60 Abs. 3, § 126 Abs. 3 Nr. 2; StBerG §§ 73-74

 

Fundstellen

Haufe-Index 421704

BFH/NV 1997, 186

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