Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Klagebefugnis des Konkursverwalters einer KG betreffend einheitliche Gewinnfeststellung

 

Leitsatz (NV)

Der Konkursverwalter über das Vermögen einer KG ist im Verfahren betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung des Gewinns nicht prozeßführungsbefugt.

Das einheitliche Gewinnfeststellungsverfahren berührt nicht den Vermögensbereich der KG, da seine steuerrechtlichen Folgen nur die Gesellschafter persönlich betreffen. Die Durchführung der einheitlichen Gewinnfeststellung gehört deshalb zu den konkursfreien Angelegenheiten der Gesellschaft. Die durch den Konkurs aufgelöste Gesellschaft wird in diesem Verfahren durch ihre Liquidatoren vertreten (Anschluß an BFH-Urteil vom 12. Dezember 1985 IV R 330/84, BFHE 145, 495, BStBl II 1986, 408, m. w. N.).

 

Normenkette

KO § 6; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 415363

BFH/NV 1989, 441

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