Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzureichende Revisionsbegründung

 

Leitsatz (NV)

1. Eine Revisionsbegründung entspricht nur dann den Anforderungen des § 120 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 FGO, wenn sie aus sich heraus erkennen läßt, daß der Revisionskläger anhand der Gründe des finanzgerichtlichen Urteils sein bisheriges Verhalten überprüft hat (BFH-Beschluß vom 12. Januar 1977 I R 134/76, BFHE 121, 19, BStBl II 1977, 217, m. W. Nachw., und zuletzt Beschluß vom 12. November 1987 V R 113/86, BFH/NV 1988, 381).

2. Die Verweisung auf die Revisionsbegründung in einem anderen Verfahren ist zumindest dann nicht ausreichend, wenn keine Abschrift des in Bezug genommenen Schriftsatzes eingereicht und ausdrücklich zum Gegenstand des Vortrags gemacht wird (BFH-Beschluß v. 30. Juni 1987 VIII R 104/83, BFH/NV 1988, 306).

 

Normenkette

FGO § 120 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 416027

BFH/NV 1989, 442

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge