Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorsteuerabzug aus Mietereinbauten
Leitsatz (NV)
Wenn der Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Vorentscheidung, in der die entschädigungslose Zurücklassung von Mietereinbauten, für die Vorsteuer abgezogen worden war, als Entnahmeeigenverbrauch beurteilt wurde, Zulassung der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs begehrt, muß er darlegen, was er bei Gewährung des rechtlichen Gehörs gegen die Beurteilung des Vorgangs eingewendet hätte (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, z. B. Beschluß vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409; vom 14. März 1990 II B 140/89, BFH/NV 1990, 723).
Normenkette
UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3
Fundstellen
Haufe-Index 417731 |
BFH/NV 1992, 48 |
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