Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzulässigkeit der nicht zugelassenen Revision

 

Leitsatz (NV)

1. Eine weder vom FG noch vom BFH zugelassene Revision, mit der Gründe für eine zulassungsfreie Revision nicht vorgetragen werden, ist als unzulässig zu verwerfen.

2. Die Revision wird durch das FG nicht dadurch zugelassen, daß es in seinem Urteil die Nichtzulassung nicht ausdrücklich ausspricht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. September 1971 VI R 24/71, BFHE 103, 305, BStBl II 1971, 811, und vom 23. August 1988 IV R 52/88, BFH/NV 1989, 188, 189).

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 417464

BFH/NV 1991, 335

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