Leitsatz (redaktionell)

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft (auch nicht verfassungsrechtlich), daß der überlebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erbschaftsteuerrechtlich nicht wie ein Ehegatte in Steuerklasse I fällt und ihm auch keln Frelbetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 und § 17 Abs. 1 ErbStG 1974 zusteht.

 

Normenkette

ErbStG 1974 § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 17 Abs. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 27.10.1982 - II B 77/81 (V)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132104

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