Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfahrensabtrennung; Begründung einer NZB

 

Leitsatz (NV)

1. Zur Abtrennung von NZB-Verfahren.

2. Nach Ablauf der Begründungsfrist vorgetragene Zulassungsgründe darf der BFH nicht mehr berücksichtigen.

 

Normenkette

FGO §§ 73, 115

 

Gründe

Die Nichtzulassungsbeschwerden der Kläger ... sind unzulässig.

Die Kläger haben die Beschwerden nicht rechtzeitig begründet.

Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des angefochtenen Urteils einzulegen (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO). Sie muß innerhalb dieser Beschwerdefrist auch begründet werden, d. h., der Beschwerdeführer muß den jeweiligen Zulassungsgrund darlegen (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO). Dieses Erfordernis ist im Streitfall nicht erfüllt. Die Kläger haben innerhalb der am 23. Dezember 1996 abgelaufenen Beschwerdefrist in einem an das Finanzgericht gerichteten Schriftsatz lediglich Beschwerde eingelegt und -- ohne den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO zu genügen -- die nach ihrer Ansicht gegebenen Zulassungsgründe benannt sowie das Nachreichen der Beschwerdebegründung angekündigt. Diese erst am 8. Januar 1997 -- entgegen § 115 Abs. 3 Satz 2 und 3 FGO -- unmittelbar beim BFH eingereichte Beschwerdebegründung war verspätet.

Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 FGO sind weder geltend gemacht worden noch sonst ersichtlich.

 

Fundstellen

Haufe-Index 423843

BFH/NV 1997, 694

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