Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine AdV nach ablehnender Entscheidung über NZB

 

Leitsatz (NV)

Einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann der BFH nicht stattgeben, wenn die Prüfung, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen (§ 69 Abs. 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --), nicht mehr möglich ist, weil der BFH auf die Nichtzulassungsbeschwerde hin die Zulassung der Revision abgelehnt hat und damit der vom Kläger angefochtene Umsatzsteuerbescheid bestandskräftig geworden ist.

 

Normenkette

FGO § 69 Abs. 2-3, § 115 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 421026

BFH/NV 1996, 336

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