Entscheidungsstichwort (Thema)

Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

 

Leitsatz (NV)

1. Die Anordnung einer Sicherheitsleistung hat zu unterbleiben, wenn der Steuerpflichtige bei einer auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide gestützten Aussetzung der Vollziehung im Rahmen zumutbarer Anstreng

ungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten.

2. Es entspricht billigem Ermessen, die Kosten eines in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits über die Aussetzung der Vollziehung ohne Anordnung einer Sicherheitsleistung dem Antragsteller aufzuerlegen, wenn dieser der Aufforderung des FA, Auskunft über seine Vermögensverhältnisse zu erteilen, nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

 

Normenkette

FGO § 69 Abs. 2-3, §§ 137-138

 

Fundstellen

Haufe-Index 418288

BFH/NV 1993, 488

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge