Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Untätigkeitsklage

 

Leitsatz (NV)

Die Frage, ob bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage zu berücksichtigen ist, daß der Kläger andernfalls keine Prozeßzinsen beanspruchen könnte, hat keine grundsätzliche Bedeutung.

 

Normenkette

FGO §§ 45, 115 Abs. 2 Nr. 5

 

Verfahrensgang

Hessisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 418951

BFH/NV 1993, 610

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