Entscheidungsstichwort (Thema)

Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde

 

Leitsatz (NV)

Die Nichtzulassungsbeschwerde muß innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden. Innerhalb dieser Frist, die nicht verlängert werden kann, muß der Zulassungsgrund dargelegt werden (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 2. Oktober 1968 I B 21/68, BFHE 93, 410, BStBl II 1968, 824).

 

Normenkette

FGO §§ 56, 115 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 416767

BFH/NV 1990, 785

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