Leitsatz (amtlich)

Der III. Senat des BFH legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Kann das FG auf eine Klage eine Sachentscheidung treffen, wenn der Kläger bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung keinen bestimmten Antrag gestellt hat?

 

Normenkette

FGO § 65 Abs. 1 S. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 72561

BStBl II 1978, 527

BFHE 1979, 253

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