Entscheidungsstichwort (Thema)
Kostenpflicht bei Revisionsrücknahme durch vollmachtlosen Vertreter
Leitsatz (NV)
Wird die ohne Vorlage einer Prozeßvollmacht eingelegte Revision zurückgenommen, so hat grundsätzlich der vollmachtlose Vertreter die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen (Anschluß an Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 22. Mai 1979 VII B 10/79, BFHE 128, 24, BStBl II 1979, 564).
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 416058 |
BFH/NV 1990, 182 |
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