Entscheidungsstichwort (Thema)

Kostenpflicht bei Revisionsrücknahme durch vollmachtlosen Vertreter

 

Leitsatz (NV)

Wird die ohne Vorlage einer Prozeßvollmacht eingelegte Revision zurückgenommen, so hat grundsätzlich der vollmachtlose Vertreter die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen (Anschluß an Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 22. Mai 1979 VII B 10/79, BFHE 128, 24, BStBl II 1979, 564).

 

Normenkette

FGO §§ 62, 72, 136, 143-144

 

Fundstellen

Haufe-Index 416058

BFH/NV 1990, 182

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