Entscheidungsstichwort (Thema)

Schuldhafte Versäumung der Revisionsbegründungsfrist wegen Übermittlung des Fristverlängerungsantrags mit einfachem Brief statt durch Telefax

 

Leitsatz (NV)

Wird die Revisionsbegründungsfrist versäumt, weil der Antrag auf Verlängerung der Frist erst am Tag des Fristablaufs mit einfachem Brief an den BFH abgesandt wurde, kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn der Fristverlängerungsantrag dem BFH rechtzeitig durch Telefax hätte übermittelt werden können.

 

Normenkette

FGO § 56

 

Fundstellen

Haufe-Index 421015

BFH/NV 1996, 237

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