Entscheidungsstichwort (Thema)

Urteil über verfahrensrechtliche Voraussetzung der Zollnachforderung keine Entscheidung in Zolltarifsachen

 

Leitsatz (NV)

Ein Urteil, das bei unstreitiger zolltariflicher Rechtslage allein die Frage der Nacherhebung von Zoll betrifft, ist kein Erkenntnis in einer Zolltarifsache und somit nicht als solches zulassungsfrei revisibel.

 

Normenkette

FGO § 116 Abs. 2

 

Gründe

Die Revision ist, weil unzulässig, zu verwerfen (§ 124, § 126 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -). Sie ist weder zugelassen worden noch zulassungsfrei statthaft. Insbesondere ist sie nicht gemäß § 116 Abs. 2 FGO zulassungsfrei gegeben, denn die (in Entscheidungen der Finanzgerichte 1992, 347 veröffentlichte) Vorentscheidung, die bei unstreitiger zolltariflicher Rechtslage allein zu der die angefochtene Nacherhebung von Zoll betreffenden Frage der Nichterkennbarkeit des zollamtlichen Irrtums für die Klägerin (Art.5 Abs. 2 der Nacherhebungs-Verordnung) ergangen ist, ist kein Urteil in einer Zolltarifsache. Zur näheren Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluß vom 26. Februar 1991 VII R 41/89 (BFHE 164, 5 BStBl II 1991, 526).

 

Fundstellen

Haufe-Index 423151

BFH/NV 1993, 337

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