Entscheidungsstichwort (Thema)

Begründungsanforderungen bei Sachaufklärungsmangel und Verstoß gegen §78 FGO (Akteneinsichtsrecht)

 

Leitsatz (NV)

1. Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG (§76 Abs. 1 FGO) muß der Beschwerdeführer vortragen, welche Tatfragen aufklärungsbedürftig sind, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat und inwieweit die als Unterlassung gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 10. April 1997 X B 255/96, BFH/NV 1997, 785, m. w. N.). Wird gerügt, bestimmte Aktenstücke hätten beigezogen werden müssen, bedarf es u. a. der Darlegung, welche Tatsachen sich aus dem vom FG nicht beigezogenen Akten ergeben hätten und welchen Einfluß diese Tatsachen auf das Entscheidungsergebnis hätten haben können. Allein der Hinweis auf die in den Akten vorhandenen "amtsbekannten Daten und Fakten" reicht zur Konkretisierung des Sachaufklärungsmangels nicht aus.

2. Für die schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Verstoßes gegen §78 FGO (Recht auf Akteneinsicht) reicht allein der Hinweis, das FG habe nach Beantragung der Akteneinsicht nicht reagiert, nicht aus, um die Annahme zu rechtfertigen, das FG habe die Akteneinsicht verweigert. Vielmehr liegt ein Verstoß gegen §78 Abs. 1 FGO nur dann vor, wenn dem Kläger die Akteneinsicht ausdrücklich verwehrt wurde (BFH-Urteil vom 27. Februar 1970 VI R 314/67, BFHE 98, 412, BStBl II 1970, 422). §78 Abs. 1 Satz 1 FGO geht davon aus, daß die Beteiligten jederzeit bei der Geschäftsstelle des Gerichts in die Gerichtsakten und in die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen können.

3. Darüber hinaus ist bei der Rüge des Verstoßes gegen §78 Abs. 1 FGO substantiiert und schlüssig darzulegen, was aufgrund der Akteneinsicht noch hätte vorgebracht werden können. Dazu muß sich der Kläger ggfs. Kenntnisse der Akten verschaffen oder darlegen, daß er sich die Kenntnis nicht habe beschaffen können (vgl. BFH-Urteil vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355).

 

Normenkette

FGO § 76 Abs. 1, § 78 Abs. 1, § 115 Abs. 3 S. 3

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf

 

Fundstellen

Haufe-Index 302934

BFH/NV 1998, 1498

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