Entscheidungsstichwort (Thema)

Entbindung vom Richteramt - Gegenstandswert

 

Leitsatz (NV)

Der Gegenstandswert eines Verfahrens wegen Entbindung vom Amt als ehrenamtlicher Richter beträgt 6 000 DM.

 

Normenkette

GKG § 13 Abs. 1 S. 2; BRAGO §§ 8-10; FGO § 21

 

Fundstellen

Haufe-Index 416366

BFH/NV 1990, 385

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