1Für Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Betriebsprüfer ist jeweils ein Ausweis auszustellen. 2Der Ausweis hat zu enthalten:
1. |
die Bezeichnung der ausstellenden Landesfinanzverwaltung oder der ausstellenden Finanzbehörde |
2. |
das Lichtbild des Inhabers |
3. |
den Vor- und Familiennamen |
4. |
die laufende Nummer |
5. |
die Gültigkeitsdauer und |
6. |
die Befugnisse des Inhabers." |
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