1Für Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Betriebsprüfer ist jeweils ein Ausweis auszustellen. 2Der Ausweis hat zu enthalten:

 

1.

die Bezeichnung der ausstellenden Landesfinanzverwaltung oder der ausstellenden Finanzbehörde

 

2.

das Lichtbild des Inhabers

 

3.

den Vor- und Familiennamen

 

4.

die laufende Nummer

 

5.

die Gültigkeitsdauer und

 

6.

die Befugnisse des Inhabers."

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