Durch Notenwechsel vom 18. Dezember 1992/1. Januar 1993 haben sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Tschechischen Republik darauf verständigt, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik geschlossenen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik solange weiter anzuwenden, bis beide Seiten etwas Abweichendes vereinbaren.

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