Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2011 zu dem Abkommen vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuer - verkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 2011 II S. 1186, 1187) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 32 Absatz 2

am 23. Dezember 2011

in Kraft getreten ist.

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