Gegenstand einer AU-Begutachtung kann auch die Überprüfung der bereits getroffenen Entscheidungen einer Berufsgenossenschaft sein. Die Fälle werden nicht nach dieser Begutachtungsanleitung bearbeitet, sondern sind gesondert dem Medizinischen Dienst zur gutachtlichen Stellungnahme vorzulegen. Dabei müssen bestimmte Informationen, wie Angaben zu AU-Zeiten und -Diagnosen, D-Arzt-Bericht oder Berufskrankheitenanzeige, relevante Arzt- und Facharztberichte, Tätigkeitsschlüssel, kurze Tätigkeitsbeschreibung, Erhebungen des Technischen Aufsichtsdienstes der BG, die im bisherigen Berufskrankheitenverfahren eingeholten ärztlichen Gutachten, Stellungnahme der Landesgewerbeärztin oder des Landesgewerbearztes, Berufskrankheitenbescheid/Anerkennungsbescheid über Arbeitsunfall vorliegen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge