Für Angestellte

a) in Kranken-, Heil-, Pflege- und Entbindungsanstalten sowie in sonstigen Anstalten und Heimen, in denen die betreuten Personen in ärztlicher Behandlung stehen,

b) in Anstalten und Heimen, die nicht unter die Sonderregelung 2 a fallen,

c) als Ärzte und als Zahnärzte an den in den Sonderregelungen 2 a und 2 b genannten Anstalten und Heimen,

d)

e) I) im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

II) die als Besatzungen auf See- und Binnenfahrzeugen im Bereich

des Bundesministeriums der Verteidigung beschäftigt werden,

III) in Bundeswehrkrankenhäusern,

f) auf Schiffen und schwimmenden Geräten mit Ausnahme der Angestellten auf Schiffen und schwimmenden Geräten der Bundeswehr und auf seegehenden Schiffen des Deutschen Hydrographischen Instituts sowie der Besatzungen der Feuerschiffe,

g) auf seegehenden Schiffen des Deutschen Hydrographischen Instituts,

h)

i) im Wetterdienst,

j)

k) an Theatern und Bühnen,

l) I) als Lehrkräfte,

II) als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA,

m) als Bibliothekare an öffentlichen Büchereien (Volksbüchereien) und an staatlichen Büchereistellen,

n) im Justizvollzugsdienst, die im Aufsichtsdienst tätig sind,

o) in Kernforschungseinrichtungen,

p) in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstbaubetrieben,

q) im forstlichen Außendienst,

r) als Hausmeister,

s)

t) in Versorgungsbetrieben (Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Fernheizwerke) und in Entsorgungseinrichtungen (Entwässerung, Müllbeseitigung, Straßenreinigung),

u) in Nahverkehrsbetrieben ,

v) in Flughafenbetrieben,

w)

x) im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst,

y)

z) des Bundesgrenzschutzes und der Beschaffungsstelle des Bundesministeriums des Innern,

gilt dieser Tarifvertrag mit den Sonderregelungen der Anlage 2. Die Sonderregelungen sind Bestandteil des Tarifvertrages.

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