Leitsatz (redaktionell)
Wesentliches Merkmal des Arbeitsverhältnisses ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber bei der Arbeitsleistung, insbesondere auch hinsichtlich der Arbeitszeit; im einzelnen lassen sich insoweit keine allgemeingültigen abgrenzenden Merkmale aufstellen, aus deren Vorhandensein oder Fehlen sich die Frage nach der persönlichen Abhängigkeit ohne weiteres beantworten ließe.
Normenkette
Verfahrensgang
Hessisches LAG (Entscheidung vom 04.01.1961; Aktenzeichen 2 Sa 429/60) |
Fundstellen
BAGE 12, 303 (LT1) |
BAGE, 303 |
BlStSozArbR 1962, 223 (LT1) |
AP § 611 BGB Abhängigkeit (LT1), Nr 1 |
AR-Blattei, Arbeitnehmer Entsch 2 (LT1) |
AR-Blattei, ES 110 Nr 2 (LT1) |
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