Leitsatz (redaktionell)

Ein Arbeitnehmer, der während des ganzen maßgeblichen Kalenderjahres arbeitsunfähig krank war, hat keinen Anspruch auf die Jahreszahlung nach § 10 des Lohntarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer der Zementindustrie in Nordrhein-Westfalen vom 1975-05-16.

 

Normenkette

TVG § 1; BGB § 611

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 23.06.1977; Aktenzeichen 8 Sa 1088/76)

 

Fundstellen

AP § 611 BGB Gratifikation (LT1), Nr 93

AR-Blattei, ES 1460 Nr 8b (LT1)

AR-Blattei, Sonderleistungen Entsch 8b (LT1)

EzA § 611 BGB, Gratifikation, Prämie Nr 54 (LT1)

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