BMF, 17.6.2002, IV A 2 - S 2745 - 8/02

Der BFH hat mit Urteil vom 8.8.2001 (I R 29/00) und mit Beschluss vom 19.12.2001 (I R 58/01) zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen überwiegend neues Betriebsvermögen im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG als zugeführt gelten kann.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des BFH-Urteils vom 8.8.2001 (a.a.O.) über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden, soweit diese nicht im Einklang mit dem BMF-Schreiben vom 16.4.1999 (BStBl 1999 I S. 455) stehen.

Der Bundesminister der Finanzen wird dem Verfahren, das Gegenstand des Beschlusses vom 19.12.2001 (a.a.O.) ist, beitreten. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird hierzu gesondert Stellung genommen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

KStG § 8 Abs. 4

 

Fundstellen

BStBl I, 2002, 629

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