BMF, 8.7.2010, IV C 3 - InvZ 1280/09/10001
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden das BMF-Schreiben vom 22.4. 2005 (BStBl 2005 I S. 626) und Satz 4 der RdNr. 58 des BMF-Schreibens vom 8.5.2008 (BStBl 2008 I S. 950) aufgehoben.
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2010, 600
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