Beispiel:
festgesetzte Steuer | 15.000 EUR |
festgesetzte und entrichtete Vorauszahlungen | 8.000 EUR |
anzurechnende Steuerabzugsbeträge | 4.000 EUR |
Abschlusszahlung | 3.000 EUR |
streitbefangene Steuer | 5.000 EUR |
Die Vollziehung ist nur i.H.v. 3.000 EUR auszusetzen (15.000 EUR - festgesetzt Steuer ./. 8.000 EUR - festgesetzte Vorauszahlungen - ./. 4.000 EUR - anzurechnende Steuerabzugsbeträge -). Die Abschlusszahlung muss nicht geleistet werden, solange die Aussetzung der Vollziehung wirksam ist.
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