Praxis-Beispiel

Beispiel:

festgesetzte Steuer 15.000 EUR
festgesetzte und entrichtete Vorauszahlungen 8.000 EUR
anzurechnende Steuerabzugsbeträge 4.000 EUR
Abschlusszahlung 3.000 EUR
streitbefangene Steuer 5.000 EUR

Die Vollziehung ist nur i.H.v. 3.000 EUR auszusetzen (15.000 EUR - festgesetzt Steuer ./. 8.000 EUR - festgesetzte Vorauszahlungen - ./. 4.000 EUR - anzurechnende Steuerabzugsbeträge -). Die Abschlusszahlung muss nicht geleistet werden, solange die Aussetzung der Vollziehung wirksam ist.

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