Die VP-Regelungen, wie z. B. die Sanktionen und Strafen, unterliegen ständigen Änderungen. Daher zeigt die Tabelle nur eine Momentaufnahme (Stand: Oktober 2022). Es wird dringend empfohlen, einen lokalen VP-Experten zu Rate zu ziehen, wenn man wissen will, in welchem Wirtschaftsjahr welche Sanktion für welchen Sachverhalt greift.

 
Land Strafzuschläge bei a) VP-Dokumentation und b) VP-Anpassungen
Brasilien

a) Keine Erstellung der VP-Dokumentation: Strafzuschlag i. H. v. 3 % auf den Gegenwert der nicht dokumentierten Geschäfts-/Finanzierungsbeziehung.

Verspätete Abgabe der VP-Dokumentation: BRL 1.500 (ca. 320 EUR) für jeden angefangenen Monat des Verzugs.
b) Grundsätzlich 75 % Strafzuschlag auf VP-Anpassungen; der Strafzuschlag kann auf bis zu 225 % des Anpassungsbetrages ansteigen, sofern während einer Betriebsprüfung keine VP-Dokumentation vorgelegt wird.
China a) Bis zu RMB 50.000 (ca. 6.200 EUR) bei falscher oder unvollständiger Information über die Transaktion (je nach Ausmaß der Verletzung).
b) Strafzinsen bei VP-Anpassungen in Höhe des Basiszinssatz der People's Bank of China (PBOC) zuzüglich 5 %.
Deutschland

a) Keine oder eine unverwertbare VP-Dokumentation: Schätzung der Einkünfte zulasten des Steuerpflichtigen und Strafzuschläge von 5 bis max. 10 % auf den Mehrbetrag der Einkünfte (VP-Anpassung).

Verspätete Abgabe einer verwertbaren VP-Dokumentation: 100 EUR pro Tag bei Überschreitung der Abgabefrist, maximal aber 1.000.000 EUR.
b) 5 bis 10 % Strafzuschlag auf die VP-Anpassung (sofern keine oder keine verwertbare VP-Dokumentation abgegeben wurde), mindestens aber 5.000 EUR.
Finnland a) Maximal 25.000 EUR bei verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Verrechnungspreisdokumentation bzw. bei fehlerhafter oder unvollständiger Dokumentation.
b) Bei VP-Anpassung können Strafzinsen anfallen; die Zinssätze sind je nach Zeitablauf gestaffelt und werden jährlich neu kalkuliert.
Frankreich

a) Bei Nichtabgabe oder Abgabe einer unvollständigen VP-Dokumentation erfolgt ein Strafzuschlag aus dem höheren der beiden folgenden Beträge:

  • 0,5 % auf das Volumen der nicht/unvollständig dokumentierten Transaktion;
  • 5 % auf eine VP-Anpassung hinsichtlich der nicht/unvollständig dokumentierten Transaktion, mindestens aber 10.000 EUR.
b) 5 % auf eine VP-Anpassung hinsichtlich der nicht/unvollständig dokumentierten Transaktion, mindestens aber 10.000 EUR.
Großbritannien a) Bis zu 3.000 GBP (ca. 3.500 EUR) pro Tag bei Nichtabgabe oder Abgabe eines unvollständigen CbC Reports; weitere individuelle Strafen bei Verstößen gegen VP Compliance Anforderungen möglich.

b) Strafzahlung auf VP-Anpassungen, abhängig vom Grad der Schuldhaftigkeit:

0 bis 30 % des Anpassungsbetrags bei fahrlässiger Fehldokumentation;

20 bis 70 % des Anpassungsbetrags bei vorsätzlicher Fehldokumentation;

30 bis 100 % des Anpassungsbetrags bei vorsätzlicher Fehldokumentation mit dem Vorsatz der Verschleierung.
Indien a) Strafzahlung in Höhe von 2 % des internationalen Transaktionsvolumens bei Nichtabgabe, zu später Abgabe oder bei fehlendem/falschem VP-Anhang zur Steuererklärung; bei Nichtvorlage des Master Files bis zum vorgeschriebenen Datum Strafzahlung bis zu 500.000 INR (ca. 6200 EUR); gestaffelte Strafzahlungen bei Nicht-Abgabe, unvollständiger oder verspäteter Abgabe des CbC Reports (bis zu 50.000 INR (ca. 620 EUR) pro Tag)).
b) Bei VP-Anpassungen können Strafzuschläge vermieden werden, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass er die Verrechnungspreise nicht vorsätzlich unangemessen bestimmt hat.
Italien a) Bis zu 180 % Strafzuschlag der festgesetzten Steuern bei Nichtabgabe, verspäteter Abgabe oder Abgabe einer unvollständigen VP-Dokumentation.
b) 90 bis 180 % Strafzuschlag auf die zusätzlich festgesetzten Steuern, die aus der VP-Anpassung resultieren.
Japan

a) Schätzungsbefugnis, sofern das Local File nicht oder verspätet eingereicht wird; Strafzuschlag bis zu 300.000 JPY (ca. 2.000 EUR) bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe des CbC Reports oder Master File.

b) Strafzuschlag grundsätzlich in Höhe von 10 % auf die zusätzliche Steuer resultierend aus der VP-Anpassung.
Kanada

a) Strafzahlungen bei Abgabe einer unverwertbaren/unvollständigen VP Dokumentation möglich.

b) 10 % des Anpassungsbetrags, wenn der Anpassungsbetrag CAD 5.000.000 (ca. 3,2 Mio. EUR) oder 10 % der Bruttoeinnahmen übersteigt.
Niederlande a) Bei Nichtabgabe, verspäteter Abgabe oder Abgabe einer unvollständigen VP-Dokumentation können Strafzuschläge verhängt werden (z. B. bis zu 9.000 EUR Strafzahlung oder auch Freiheitsstrafe, je nachdem, ob absichtlich oder nicht).
b) Keine spezifischen Strafregelungen hinsichtlich VP-Anpassungen. Es gelten jedoch die allgemeinen Strafregelungen für Einkommenssteueranpassungen (bis zu 100 % Strafzuschlag auf die Mehrsteuern zzgl. Zinsen sind möglich). Aber Vermeidung der Strafzuschläge bei VP-Anpassungen, wenn Steuerpflichtiger nachweist, keine Steuervermeidung betrieben zu haben.
Österreich

a) Strafzahlungen bis zu 5.000 EUR bei Nichtabgabe, verspäteter oder unvoll...

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