[Vorspann]
Die Bundesrepublik Deutschland
und
Irland –
in dem Wunsch, das am 17. Oktober 1962 in Dublin unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer zu ändern –
sind wie folgt übereingekommen:
Artikel 1
Artikel XXII wird wie folgt geändert:
und
c) |
Absatz 2 Buchstabe b letzter Satz wird aufgehoben. |
Artikel 2
(1) Dieses Protokoll bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.
(2) Dieses Protokoll tritt am Tag des Austauschs der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist daraufhin anzuwenden
a) |
in Irland
|
b) |
in der Bundesrepublik Deutschland
|
(3) Der irische Wortlaut des Abkommens ist ab den Zeitpunkten des Inkrafttretens dieses Protokolls für Steuern nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des Absatzes 2 nicht mehr anzuwenden.
[Nachspann]
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
Geschehen zu Berlin am 25. Mai 2010 in zwei Urschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen