Das Ausscheiden von Gesellschaftern aus einer Steuerberatungsgesellschaft (Partnerschaftsgesellschaft, GbR, GmbH & Co. KG, Kapitalgesellschaft und anderen Rechtsformen, z. B. LLP) unterscheidet sich zum Verkauf einer ganzen Kanzlei häufig dadurch, dass die Anteile nicht frei am Markt verkauft werden. Meist übernehmen verbleibende Gesellschafter oder bisher angestellte Berufsträger die Anteile und zahlen dafür eine Abfindung, deren Ermittlung bereits im Gesellschaftsvertrag geregelt ist. Dennoch spielt die tatsächliche Durchführung der Wertermittlung die entscheidende Rolle. Zudem ist es gerade in mittelgroßen und großen Steuerberatungsgesellschaften üblich, dass Partner planmäßig ein- bzw. aussteigen. Ein nachvollziehbarer, fairer und planbarer Preis ist in diesem Zusammenhang mit Hinblick auf die gewünschte Kontinuität des Vorgangs besonders wichtig.

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