BMF, 24.04.1997, IV B 1 - S 2284 - 36/97

Mit dem Urteil vom 22.10.1996 (III R 240/94, BStBl 1997 II S. 346) hat der Bundesfinanzhof entschieden, daß Trinkgelder als unmittelbare Krankheitskosten nach § 33 EStG berücksichtigt werden können. Die Entscheidung ist nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.

 

Normenkette

EStG § 33

 

Fundstellen

BStBl I, 1997, 561

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Basic. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge