Für Beratungsleistungen außerhalb des Steuerrechts können individuelle Vergütungsvereinbarungen geschlossen werden. Geschäftsführer und Steuerberater können sich einigen
- auf eine Vereinbarung, die die 10tel-Sätze der StBVV regelt, oder
- auf eine Vereinbarung, die Tätigkeiten in einem gesonderten Rahmen regelt.
Völlig frei sind beide in der Vereinbarung der Vergütung z. B. für
- betriebswirtschaftliche Beratung,
- Unternehmensberatung bis hin zur Sanierungsberatung,
- Vermögensverwaltung,
- Treuhandtätigkeiten.
Daneben besteht auch die gesetzlich geregelte Möglichkeit, in bestimmten Fällen Erfolgshonorare auszuhandeln.
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