Aktuell deckt die Steuerberatung 3 Gebiete ab:

  1. Deklarationsberatung (Fertigen von Steuererklärungen inklusive der vorbereitenden Tätigkeiten wie z. B. Buchführung, Bilanzierung)
  2. Durchsetzungsberatung (z. B. Einspruchsverfahren beim Finanzamt, Finanzgerichtsprozesse, Steuerfahndung)
  3. Gestaltungsberatung (gedankliche Vorwegnahme bestimmter Konstellationen, um die größtmögliche Steuerersparnis zu erzielen)

Bei dem, was der Steuerberater für die GmbH tun muss, kommt es auf den erteilten Beratungsauftrag an. Hat der Berater z. B. auch den Auftrag, die Unternehmensdaten wirtschaftlich zu analysieren, bekommt der Mandant regelmäßige Auswertungen, die sog. betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).

 

Unterlagen zur betriebswirtschaftlichen Auswertung studieren

Die Unterlagen sollten nicht zur Seite gelegt werden und auch nicht einfach in einem Ordner verschwinden. Der Geschäftsführer soll die BWA lesen, die sein Berater regelmäßig entweder monatlich oder quartalsweise erstellt. Er sollte sich auch nicht scheuen, beim Berater nachzufragen, wenn etwas nicht verstanden wird, oder er nicht damit zurechtkommt, was diese oder jene Aussage bedeutet.

Das Lesen und Verstehen der BWA ist sehr wichtig für das Kreditgespräch mit der Bank. Die Banken legen enorm großen Wert darauf, dass der Geschäftsführer als Unternehmer (nicht der Steuerberater, von dem weiß man, dass er die Zahlen lesen und interpretieren kann!) die Zahlen versteht und die Reaktionen plant, wenn er zum Kreditgespräch kommt oder während der Kreditlaufzeit betreut wird. Der Geschäftsführer kann trainieren, indem er mit seinem Steuerberater über die BWA spricht.

 

Hilfe bei Erkennen von Insolvenzgefahr

Der Steuerberater hat zwar allgemein die Pflicht, den GmbH-Geschäftsführer auf Insolvenzgefahren aufmerksam zu machen,[3] aber er kann ihm bestimmte Entscheidungen nicht abnehmen. Das heißt, dass der Geschäftsführer immer in eigener Verantwortung die Entwicklung seiner Gesellschaft überwachen muss. Ggf. ist er gezwungen, die Insolvenzreife prüfen zu lassen bzw. einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Diese Pflicht kann er nicht delegieren, auch nicht an einen Steuerberater.

Die Einschaltung eines Steuerberaters als Krisenberater kann zu empfehlen sein, wenn ein Unternehmen in eine schwierige wirtschaftliche Lage geraten ist (z. B. weil es nicht betreut war). Auch in diesem Bereich gibt es spezialisierte Steuerberater: die Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e. V.).

Steuerberater sind auch geeignet, die Rolle des sog. Restrukturierungsbeauftragten zu übernehmen, der seit 2021 gesetzlich vorgesehen ist.[5]

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