• Ein Steuerberater erstellt für seinen Mandanten die steuerlichen Erklärungen nebst deren Anlagen inklusive der vorbereitenden Tätigkeiten. Letztere umfassen das Schreiben an das Finanzamt zwecks Eintragung von Steuerfreibeträgen oder – bei Unternehmer-Mandanten wie der GmbH – die Buchführung, die Bilanzierung nach steuerlichen Grundsätzen und damit auch die E-Bilanz, also die elektronische Bilanz.
  • Der Steuerberater vertritt seinen Mandanten in Steuerrechts-Streitigkeiten mit dem Fiskus. Er legt Einsprüche ein und begründet sie. Gelegentlich vertritt er den Mandanten auch vor den Finanzgerichten (FG) oder dem Bundesfinanzhof (BFH).
  • Weiterhin versucht der Steuerberater, in enger Abstimmung mit seinem Mandanten, dessen wirtschaftliche und private Pläne in möglichst sinnvolle steuerliche Formen zu gießen. Z.  B. bei Kapitalanlagen, Versicherungen, beim Bau oder Kauf von Immobilien, bei Fragen der Vererbung oder vorweggenommenen Erbfolge, aber z. B. auch bei Heirat oder Scheidung von Gesellschaftern und Geschäftsführern, deren Kindern und die Ausbildung betreffend.

Die E-Bilanz

Die elektronische Übermittlung der Jahresabschlussdaten an die Finanzverwaltung ist Pflicht.

Was die Abrechnung seiner Leistung betrifft, gibt es für den Steuerberater keine eigene Tätigkeitsposition für die E-Bilanz in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Da es sich letztlich um eine Steuerbilanz handelt, wird der Steuerberater seinen Aufwand in der Regel innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens abrechnen. Wichtig ist es allerdings, im Vorfeld festzulegen, welche Aufgaben der Steuerberater erledigen soll:

  • Soll die GmbH sowohl die Buchführung durchführen als auch den Jahresabschluss erstellen, oder sollen diese Aufgaben vom Steuerberater erledigt werden?
  • Oder übernimmt die GmbH nur die Buchführung selbst und überlässt die Abschlusserstellung und die elektronische Übermittlung dem Steuerberater?

Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass für die E-Bilanz-Buchführung ein geeignetes "Kontenangebot" benötigt wird. Mit der Vielzahl von E-Bilanz-Konten kamen und kommen auf die Buchführungskräfte selbstbuchender Unternehmen erhöhte Anforderungen zu, die ein besonderes steuerliches Fachwissen und ggf. Schulungen erfordern. Anderenfalls können sich für den Jahresabschluss umfangreichere Umbuchungen ergeben, weil die Buchführung keine E-Bilanz-tauglichen Daten liefert. Mitunter kann es also zweckmäßiger sein, alle Arbeiten direkt in die Hände eines erfahrenen Steuerberaters zu legen.

Außer in diesen klassischen Gebieten ihrer beruflichen Tätigkeit werden Steuerberater immer häufiger auch in anderen Fällen hinzugezogen.

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