Fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, sind

 

1.

natürliche und juristische Personen,

 

2.

nichtrechtsfähige Personenvereinigungen,

 

3.

Behörden, sofern das Landesrecht dies bestimmt,

 

4.

gemeinsame Entscheidungsgremien von Leistungserbringern und Krankenkassen oder Pflegekassen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Basic. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge