Neuer Sperrgrund ist für Selbstanzeigen ab dem 1.1.2015, dass einer der in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 5 genannten besonders schweren Fälle vorliegt (§ 370 Abs. 2 Nr. 4 AO).
Bande
A, B und C hinterziehen als Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Steuerhinterziehungen verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchssteuern (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO). Eheleute sind nur zwei Personen und damit nach zutreffender Ansicht noch keine "Bande" im vorgenannten Sinn (ab 3 Personen).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Basic. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen