Nachdem die Änderungsbescheide vom Berater als nun – nach ggf. durchgeführtem Einspruchsverfahren – zutreffend bestätigt worden sind, steht die Höhe der Nachzahlung exakt fest. Die Nachzahlung der Steuer als Wirksamkeitsvoraussetzung gem. § 371 Abs. 3 AO muss fristgemäß geschehen. Hierbei handelt es sich nicht um die steuerliche Zahlungsfrist gemäß Steuerbescheid, sondern um eine eigenständige strafrechtliche Frist, die von der Straf- und Bußgeldsachenstelle (oder der Staatsanwaltschaft) gesetzt wird. Sollte im Einzelfall keine Frist gesetzt worden sein, so läuft eine solche Frist auch noch nicht. In manchen Fällen wird als strafrechtliche Frist angeordnet, dass die "steuerliche Frist gemäß Steuerbescheid" sinngemäß gelten solle.

Für Selbstanzeigen ab 1.1.2015 ist auch die Zahlung der Hinterziehungszinsen bzw. Nachzahlungszinsen eine Wirksamkeitsvoraussetzung, wenn hierfür eine strafrechtliche Frist gesetzt wird (§ 371 Abs. 3 Satz 1 AO). Bei Selbstanzeigen betreffend Voranmeldungen betreffend LSt und USt gilt diese Voraussetzung jedoch nicht, wenn Voranmeldungszeitraum nicht das Kalenderjahr ist (§ 371 Abs. 3 Satz 2 AO).

 
Hinweis

Stundungen und Gewährung einer AdV

Stundungen durch das Finanzamt oder die Gewährung einer AdV haben keine Auswirkung auf die strafrechtliche Frist. Die Verlängerung dieser Frist muss bei der Behörde, die die Frist angeordnet hat, beantragt werden. In extremen Ausnahmenfällen kann die strafrechtliche Frist sechs Monate betragen. Dies sind aber seltene Fälle, auf die bei der Liquiditätsplanung vor Abgabe der Selbstanzeige nicht "gebaut" werden sollte. Auch umgekehrt haben Verlängerung der strafrechtlichen Frist (oder der Umstand, dass im Einzelfall keine solche gesetzt worden ist) keine Auswirkung auf die steuerliche Fälligkeit.

Genügt die Liquidität nur für die Steuern, nicht jedoch für SolZ und Zinsen, so sollten durch eine Tilgungsbestimmung gegenüber der Finanzkasse vorrangig die (strafrechtlich unverjährten) Steuern bezahlt werden. Zum 1.1.2015 ist geplant, dass die Zahlung der Hinterziehungszinsen eine weitere Wirksamkeitsvoraussetzung werden soll.

Hinweis

Mit dieser Checkliste kann die Selbstanzeige in 10 Schritten geplant werden.

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