• 2020

Begriff der Ansässigkeit / § 19 UStG / § 13b UStG / Art. 283 MwStSystRL

 

Fraglich ist, wie der Begriff der Ansässigkeit in der USt zu verstehen ist. Relevant ist dieser Begriff insbesondere für die Kleinunternehmerregelung und das reverse charge. Der BFH interpretiert die Ansässigkeit i.S.d. Ertragsteuerrechts und der DBA. Demgegenüber ist nach zutreffender Auslegung des EuGH der Begriff der Ansässigkeit autonom nach der MwStSystRL auszulegen. Von daher bestimmt sich im Rahmen der USt die Ansässigkeit von Unternehmen nach dem Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder nach der festen Niederlassung, von der aus die Umsätze bewirkt werden. Erst wenn danach die Ansässigkeit nicht feststellbar ist, ist auf den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt abzustellen.

(so Beiser, Die Ansässigkeit in der Umsatzsteuer - Auslegung nach Art. 4 OECD-MA oder autonomer Begriff der MwStSystRL?, DStR 2020, 1830)

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